25.10.2019: SPD-Antrag Förderung der Elektromobilität in der Gemeinde Gettorf

Ralf Lemke

Unterstützung zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung sowie die der Pariser Klimakonferenz von 2015.

Der Ausschusses für Verkehr, Bauwesen und Umwelt der Gemeinde Gettorf beschließt:

Im Gewerbegebiet der Gemeinde Gettorf, in der Nähe der Einzelhandelsgeschäfte am Ravensberg oder im Bereich der Eichkoppel wird zur Förderung der Elektromobilität und zur Förderung der Wirtschaft und des Tourismus in der Gemeinde Gettorf eine Schnelladestation errichtet.

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in dem vorgenannten Einzugsbereich angrenzend zwei Stellplätze, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, für eine Schnellladestation bereitzustellen. Die Verwaltung prüft gleichzeitig, ob in unmittelbarer Nähe Grundstückseigner oder Gewerbetreibende ebenfalls die Errichtung einer solchen Schnellladestation planen. In diesem Falle ist zu klären, ob Gemeinde und Eigentümer oder Gewerbetreibender eine gemeinsame Nutzung realisieren können. Dafür müssen die Stellplätze der Öffentlichkeit gewidmet werden und rund um die Uhr („24/7“) für jedermann zugänglich sein.

Voraussetzung für eine Schnellladestation ist eine erforderliche Anschlussleistung des lokalen Stromnetzes. Dafür ist die Schleswig-Holstein Netz AG unverzüglich aufzufordern, geeignete Standorte mit der erforderlichen Anschlussleistung im oben definierten Bereich zu benennen.

Durch die Errichtung einer Schnellladestation in der Nähe der Bundesstraße 76 erhalten Reisende die Möglichkeit in Gettorf einen Ladestopp einzulegen und in kurzer Zeit das Fahrzeug aufzuladen (ca. 20 bis 30 Minuten). 

Vorzusehende Infrastruktur:

  • geeignete elektrische Zuleitung zur Versorgung der Schnellladestation,
  • Telekommunikation für die Ladestation,
  • Videoüberwachung.

 

Finanzierung:

Im Rahmen dieses Antrages ist mit Betreibern von Schnellladestationen Kontakt aufzunehmen, die die Ladestation möglicherweise als Generalunternehmer errichten und betreiben.

 

Mögliche Betreiber als Beispiel:

 

  • Clever (DK),
  • Stadtwerke Kiel oder Stadtwerke Eckernförde,
  • New Motion,
  • e-on

Informationen über Förderprogramme sind zu finden in:

Förderprogramme für Ladestationen in Deutschland in der Übersicht

 

https://shareandcharge.com/foerderprogramme-fuer-ladestationen-in-deutschland-in-der-uebersicht/.

Die Verwaltung informiert die in der Gemeinde Gettorf ansässigen Autohäuser über den Plan zum Bau einer Schnellladestation unmittelbar nach der Genehmigung durch den Bauausschuss und wird diese Gespräche auch unter dem Gesichtspunkt für eine mögliche Co-Finanzierung führen.

Die Schnellladestation sollte mindestens folgende Lademöglichkeiten bieten:

Die Stecker: Combo Typ 2 & CHAdeMO sind Schnelllader mit Gleichstrom, der Typ 2 Stecker lädt mit 3-Phasen-Wechselstrom.

 Synergieeffekte:

In der Zwischenzeit haben die Nutzer der Ladestationen die Möglichkeit, in der Nähe einen Kaffee zu trinken oder in den Einkaufszentren am Ravensberg Besorgungen zu erledigen, während ihr Fahrzeug aufgeladen wird.

 

Weitere Synergieeffekte:

Im Zuge der Umstellung des Fuhrparks der Gemeinde Gettorf, der mittelfristig auch in der Gemeinde Gettorf durchgeführt werden wird, steht somit auch eine Schnellladestation in der Gemeinde Gettorf zur Verfügung, die der Bauhof ggf. zum Nachladen seiner Fahrzeuge nutzen könnte.

Widmung und Zutritt:

Für die Nutzung sind die entsprechenden Vorgaben des Schleswig-Holsteinischen Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) SHStrWG § 21 Sondernutzung 2.3 sicherzustellen und die entsprechende Kennzeichnung der Stellplätze (2/3 Stellplätze) und die entsprechende Beschilderung vorzunehmen.

Wir bitten, diesen Antrag in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Ralf Lemke