30.03.2019: Anpassung Richtlinie Ferienfreizeiten

Kurt Arndt
Kurt Arndt

Die Gemeindevertretung möge abschließend wie folgt beschließen:

„Aus der Ziffer 2 c der o. a. Richtlinie werden die Worte und eine Übernachtung gestrichen.“

 Die neue Fassung der Ziffer 2c lautet sodann: „Die Ferienfreizeit muss mindestens 2 Tage dauern und die Höchstförderdauer beträgt 21 Tage.“

Begründung:

Im Rahmen der Berichtserstattung, mit anschließender Diskussion in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend und Soziales vom 04.02.2019, wurde zur Thematik der o. a. Richtline ausgeführt und eine erneute Behandlung in der Sache vereinbart.

Ferienfreizeiten gibt es unterschiedlichsten Ausprägungen: Wochenendfahrten, Zeltlager, Ferienspielprojekte, bis hin zu Auslandsfahrten und internationalen Begegnungen. Ferienfreizeiten bieten Freiraum zur Erprobung und Selbstpositionierung von Kindern und Jugendlichen. Diese sind Bildungsorte non-formalen Lernens, Kinder und Jugendliche können sich ohne Familie und Geschwister in einer Gruppe entwickeln und fürs Leben lernen. Nicht zuletzt fördern Ferienfreizeiten Naturerlebnisse und körperliche Betätigungen, die bei vielen Kindern zu Hause zu kurz kommen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Ferienfreizeit mit oder ohne Übernachtung stattfindet.

Der Kostenfaktor einer Übernachtung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist zudem unverhältnismäßig. Aktuell stehen mindestens 5,- EUR Zeltplatzgebühr pro Person und Übernachtung (zzgl. Anschaffung von Zeltmaterial) bzw. mindestens 18 EUR pro Person und Übernachtung im einem festen Haus einer Bezuschussung der Freizeit mit 5,- EUR pro Tag und Teilnehmer*in gegenüber. Dieses steht in keinem angemessenen Verhältnis.

Sofern erforderlich erfolgt eine weitere mündliche Begründung.

Für die SPD- Fraktion:

 

Kurt Arndt                                                                                           Gerhard Witte