Bericht aus der Sozialausschusssitzung vom 2.3.20

Gerhard Witte

Im Rahmen der Sitzung haben sich die Ausschussmitglieder inhaltlich mit zwei Schwerpunktthemen auseinandergesetzt.

  1. Bestands- und Bedarfsanalyse in den Betreuungsformen nach SGB XI und SGB V

Inhaltlich geht es um die strategische Ausrichtung der pflegerischen Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger in 2030. Um eine Entscheidungsgrundlage herbei führen zu können wurden die Mitglieder des Ausschusses von der Beratungsfirma Curacon ins Bild gesetzt. Es geht somit um die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in den unterschiedlichen Versorgungsstufen angepasst an den künftig zu erwartenden pflegerischen Aufwand.

Ein Lösungsansatz ist die Versorgung über Quartiersbildung. Zum weiteren Verfahren habe ich vorgeschlagen, zunächst in den Fraktionen die nächsten Schritte zu beraten, so dass zur nächsten Sozialausschusssitzung bereits die ersten Eckpunkte vorliegen.

Auch die Bildung eines Arbeitskreises oder eines runden Tisches mit breiter Bürgerbeteiligung soll in Erwägung gezogen werden.

 

  1. Umsetzung der KiTa Reform

Die Umsetzung des im Dezember 2019 beschlossenen KiTa-Reform-Gesetz stellt aufgrund der Komplexibilität des Themas in der Umsetzung und dem engen Zeitfenster bis zu Beginn des Kindergartenjahres ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker*innen vor Herausforderungen.

Da die Themen aufgrund ihrer Vielfältigkeit nicht im Rahmen einer Ausschusssitzung gearbeitet werden können haben wir eine Arbeitsgruppe besetzt aus allen Fraktionen gegründet. In einem ersten Schritt das Mengengerüst an Inhalten definiert, priorisiert und unter Einbindung von Trägern / KiTa Leitungen eine Entscheidungsgrundlage für den Fachausschuss herstellen können.

Ferien-Schließzeit umfasst  bisher die letzten drei Wochen der Schulsommerferien und war somit auch Planungsgrundlage für alle Erziehungsberechtigten in 2020. Die Sommerferienbetreuung – trotz Inkrafttreten des Kita-Reform-Gesetzes zum 01.08.2020, in den letzten drei Schulsommerwochen anzubieten. Es entfällt jedoch eine Gebührenerhebung für die letzte Ferienwoche d. h. vom 03.08. bis 07.08.2020.

Kriterien für die Platzvergabe

  1. a) Die Plätze sind vorrangig an Kinder aus der Gemeinde Gettorf zu vergeben, bzw. für die Einrichtungen der Kirche an Kinder aus den Standortgemeinden die der Kirchengemeinde angehören und mit denen eine Finanzierungsvereinbarung beseht. Erst danach sind freie Plätze an Kinder aus dem Amtsgebiet und dann aus dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu vergeben sowie die bisherige Regelung für:
  2. a) Kinder, deren Einschulung bevorsteht = 3 Bewertungspunkte (gilt nicht für U3)
  3. b) Berufstätigkeit beider Eltern / vergleichbare Umstände = 2 Bewertungspunkte
  4. c) Geschwisterkinder (auch in einer anderen Einrichtung) = 1 Bewertungspunkt

 

Betreuungsangebot

Das Betreuungsangebot sollte auf möglichst wenige Zeiten begrenzt werden:   8.00 Uhr bis 13.00/14.00 Uhr und  8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Für die Zeit von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr sollte versucht werden, Sammlergruppen einzurichten. Wenn diese nicht genehmigungsfähig beim örtlichen Träger der Jugendhilfe sind, dann sollten Randzeitenbetreuungen von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr kombiniert mit einer reinen Betreuungszeit bis 14.00Uhr / 16.00 Uhr erfolgen. Die Verwaltung errechnet die Pools.

Ferien-Schließzeit

Die Schließzeit sollte auf 20 Tage, einschließlich Heiligabend und Sylvester, festgelegt werden. Die Einrichtungen sollten zu unterschiedlichen Zeiten schließen. Eine Abstimmung erfolgt hier zwischen den Leitungen und den Beiräten.

Eine Ferienbetreuung wird nicht mehr angeboten. Nur in dringenden Einzelfällen, in denen eine Betreuung unbedingt erforderlich und ein Platz vorhanden ist, könnte eine Betreuung als Gastkind erfolgen.

 

Elternbeiträge

  1. a) Die Elternbeiträge sollen in Höhe des Elterndeckels festgesetzt werden.
  2. b) Von der Festsetzung einer Gebühr für die Verpflegung wird z.Zt. abgesehen, da der Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Für den Fall das die Kosten des Caterings von der Gemeinde Gettorf bezahlt würden, könnten auch weitere Kosten für die Getränke oder das hauswirtschaftliche Personal etc. umgelegt werden.

 Verfügungszeiten

Für den Personalaufwand wird mit einer Verfügungszeit ab 01.08.2020 mit 7,8 Stunden gerechnet, obwohl laut SQKM für die Übergangszeit bis 31.12.2020 nur 7,3 Stunden vorgesehen sind. Im Rahmen der Evaluation könnten diese später noch angepasst werden.

Personalausstattung

Ab 01.08.2020 soll die Personalausstattung so sein, dass eine Betreuung entsprechend den gesetzlichen Grundlagen erfüllt werden kann (keine Entlassung von Personal). Bei erhöhtem Ausfall ist die Betreuung durch einen Personaldienstleister sicherzustellen.

Dokumentation

Es hat zum Nachweis des SQKM eine taggenaue Dokumentation zu erfolgen, welcher Mitarbeiter mit welcher Qualifikation in welcher Gruppe die Betreuung durchgeführt hat.

Sprachförderung

Die Qualifikation für die Sprachförderung wird entsprechend des KiTa-Gesetzes bis 2025 umgesetzt. Zunächst wird befristet für 1 Jahr die Sprachförderung wie bisher durch externe Kräfte durchgeführt.

Abschließend sei mir der Hinweis erlaubt dass die o.g. Punkte als Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung gehen, hier ist das Ergebnis zu bewerten. Im Folgenden kommt es zu Anpassungen von Trägervereinbarungen und Satzung.

Die o.g. Punkte sind im Ergebnis nur ein kleiner Auszug – die Arbeitsgruppe tagt fortlaufend. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen AG-Mitgliedern für das Ergebnis.

Gerhard Witte