Die Gemeindevertretung möge abschließend wie folgt beschließen:
Die Ziffer 4 der o. a. Richtlinie wird geändert. „Die Höhe der Förderung beträgt 5.- € pro Teilnehmer und Tag.“
Begründung:
Ferienfreizeiten sind wichtige Elemente in der Jugendarbeit unserer Vereine und Verbände und tragen maßgeblich zur Sozialisierung bei. Dieses Engagement verdient weiterhin die Unterstützung der Politik.
Insgesamt hat es seit 2014 eine deutliche Steigerung der Lebenshaltungskosten und der Kosten gegeben.
Eine Erhöhung der Förderung um 1,- € auf 5.- € pro Teilnehmer und Tag ist angezeigt und finanziell vertretbar.