12.02.2023: Beratung zur Schaffung eines Nahwärmenetzes

Antrag der SPD – Fraktion

Der Hauptausschuss der Gemeinde Gettorf möge wie folgt beschließen:
Das Büro Treurat und Partner Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, wird für das zu schaffende Nahwärmenetz, deren Gestaltung, und deren Betriebsform mit der Beratung und Begleitung beauftragt.

Finanzierung:
Unter der Haushaltsstelle: 561011 stehen 250.000 zur Finanzierung für Maßnahmen des Klimaschutzes bereit. Die anfallenden Kosten werden aus dieser Haushaltsstelle beglichen.

Begründung:
Im Rahmen der Energiekrise und auf dem Weg zur Klimaneutralität kommen auf die Gemeinde Gettorf in den nächsten Jahren weitere große Aufgaben zu. Der Ausbau der Nahwärmeversorgung in der Gemeinde bedingt die Erweiterung des in Teilen bestehenden Wärmenetzes. Ziel der SPD ist es, dass alle Bürger einen Zugang zum Nahwärmenetz erhalten, auch das letzte Haus in der Straße, unabhängig davon, ob die Erschließung wirtschaftlich ist oder nicht. Das wird nicht sofort möglich sein, aber mit dem Wachsen des Netzes soll das nach und nach geschafft werden. Wie bereits geplant, ist es erforderlich die Wärmeerzeugung von der Wärmeverteilung zu entkoppeln. Dadurch ist ein späterer Umstieg auf andere Energieträger wie Photovoltaik, Windenergie oder Wasserstoff als Energieträger für die Umwandlung in Wärmeenergie möglich. Um dieses Ziel zu erreichen, kann die Gemeinde es den Energie-Bereitstellern überlassen diese Aufgabe zu übernehmen, oder aber die Federführung für ein zu schaffendes Wärmenetz übernehmen. Für letzteres muss Sie allerdings selber „Geld in die Hand“ nehmen. Für die Trägerschaft eines solchen Wärmenetzes unter der Regie der Gemeinde gibt es verschiedene Modelle in Form einer Genossenschaft, Gemeindewerke, als Zweckverband, um nur einige Möglichkeiten zu nennen. Alle haben Ihre Vorzüge. Die SPD möchte hier allerdings das Augenmerk auf den Zweckverband legen. Ein Zweckverband, ohne die Absicht einer Gewinnerzielung, hat den entscheidenden Vorteil, dass er steuerlich begünstigt ist, und was noch entscheidender ist die Abschreibung der Investition in das Netz kann auf 30 Jahre ausgelegt werden kann. Bei anderen Betriebsformen erfolgt die Abschreibung des Netzes auf maximal 20 Jahre, üblich sind 15 Jahre. 30 Jahre entsprechen der realistischen Lebensdauer eines Netzes ohne größere Reparaturen. Damit ist sofort klar, dass sich die monatlichen Kosten der Nutzer der Wärme, also die sogenannte Grundgebühr, durch einen Zweckverband ohne die Absicht einer Gewinnerzielung, bei dem Anteil der Abschreibung um ein Drittel reduzieren, oder gar halbieren ließen. Außerdem fallen, weil für den Zweckverband keine Gewinnerzielung angestrebt wird, steuerliche Vorteile an. Es kommen nur die reinen Kosten der Wärmeverteilung zum Tragen und keine weiteren Aufschläge für die Gewinnerzielung, die andere Gesellschaftsformen erzielen möchten. Kurzum, alle Nutzer der Nahwärme kommen in den Genuss von vermiedenen Kosten, in Form einer Kostenersparnis bei den Grundgebühren. Die Aufgabe des Zweckverbandes besteht einzig darin die Wärme zu verteilen, nicht in deren Erzeugung in den Kesselanlagen, Blockheizkraftwerken und Biogasanlagen. Die Bereitsteller der Wärme können Verbandsmitglieder werden oder sein. Die Schaffung und der Betrieb eines Nahwärmenetzes ist eine langfristige Aufgabe der politisch Agierenden für die nächsten Jahrzehnte. Ihre Aufgabe ist es nicht zu wissen, welches die beste Betriebsform für die Einwohner Gettorfs ist. Es ist die tiefste Überzeugung der SPD, dass unsere Bürger ein Anrecht darauf haben, dass die politisch Handelnden sich für diese anspruchsvolle Aufgabe, die diese Entscheidung bedarf, beratende Unterstützung und Expertise von Fachleuten einholen, die ihnen beratend zur Seite stehen. Nur auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die Bürger nicht mehr für die Versorgung mit Wärme zahlen müssen als notwendig. Dafür setzt sich die SPD ein. Eine Vielzahl von Faktoren hat auf die Wirtschaftlichkeit und die daraus resultierenden Entscheidungen Einfluss. Dabei kann eine Investitionsentscheidung der Gemeinde dazu dienen, neue Arbeitsplätze im Ort zu erschließen oder einen Teil der hoheitlichen Aufgaben zurückzuerlangen. Für die Bereitsteller der Wärme könnte ein Einstieg der Gemeinde Änderungen der wirtschaftlichen Randbedingungen zur Folge haben und eine Rolle spielen, die Gemeindevertreter kaum abzuschätzen können. Diese Bedingungen sind im Rahmen einer Investitionsbetrachtung als Chance oder Risikofaktoren zu bewerten und müssen bei der Investitionstätigkeit betrachtet werden.

Aus den voran genannten Gründen möchte die SPD sich für diese Entscheidung die o.g. fachliche Beratung von Treurat und Partner Unternehmensberatungsgesellschaft mbH einholen..

Wir bitten diesen Antrag in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen.

Für die SPD-Fraktion:

Ralf Lemke