Die Gemeindevertretung möge wie folgt abschließend beschließen:
Die Gemeinde Gettorf erlässt für das Gemeindegebiet eine Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Gemeinde Gettorf.
Über den Antrag ist zunächst in den zuständigen Ausschüssen, dem Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Umwelt, sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zu beraten.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erstellen.
Begründung:
Gemeinden werden gemäß § 18 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) ermächtigt, entsprechende Satzungen zu erlassen.
Für das Gemeindegebiet ist festzustellen, dass durch die Bebauungspläne nicht alle Gebiete erfasst werden. In Ergänzung und zum grundsätzlichen Schutz des Baumbestandes ist eine entsprechende Satzung erforderlich.
Bäume sind zu schützen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität. Sie filtern den Staub, verbessern das Kleinklima, produzieren Sauerstoff, dienen Tieren als Lebensraum und verschönern unser Ortsbild und unsere Landschaft.
Soweit erforderlich erfolgt eine weitere mündliche Begründung.